Privatpraxis für Psychotherapie und persönliche Entwicklung
Diplom-Psychologin Kerstin Busse-Doss

Was ist Coaching?

Ein Coaching richtet sich an Personen, welche zukunftsorientiert an ihnen Zielen und Visionen arbeiten möchten. Grundvoraussetzung ist der Ausschluss einer psychischen Erkrankung und ein grundlegendes Vorhandensein von Selbstmanagementfähigkeiten. Üblicherweise geht es also um die Reflexion der bisherigen Lebenssituation, um die Formulierung von Zielen und Vorhaben, um das Treffen von Entscheidungen und die Umsetzung und Aufrechterhaltung von Plänen.


Unsere gemeinsamen Fragestellungen könnten also z.B sein:

Welche Rollen nehme ich gerade im Leben ein und passen diese überhaupt zu mir?

Wie steht es mit meiner Work-Life-Balance?

Wie gehe ich mit Stress um, wie lerne ich Gelassenheit?

Wo stehe ich beruflich und was sind meine beruflichen Ziele?

Ich plane Veränderungen in meinem Alltag, wie setze ich diese um?

Welche Fähigkeiten und Ressourcen habe ich?


Ablauf

Ähnlich wie im Vorfeld einer Psychotherapie erfolgt zunächst die Vereinbarung eines Erstgespräches. Dieses dient dem persönlichen Kennenlernen und zur Erstbeschreibung des Anliegens.

Es erfolgt eine Prüfung, ob es sich bei Ihrem Anliegen eher um eine psychotherapeutische Fragestellung oder ein Coachingthema handelt. Ggfl. wird hierzu noch ein weiterer Termin benötigt. Diese Termine werden bis zur endgültigen Entscheidung entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten abgerechnet. 
Erst nach der abschließenden Entscheidung für ein Coaching werden die Kosten entsprechend umgestellt. Entsprechende Posten entnehmen sie der untenstehenden Übersicht.

Vielleicht klingt das zunächst kompliziert oder verwirrend. Aber mir ist es persönlich sehr wichtig, all Ihre Anliegen ernst zu nehmen und nach bestem Wissen und Gewissen meine Unterstützung anzubieten. Daher liegt es mir am Herzen, sie genau kennenzulernen und keine behandlungsbedürftigen Aspekte zu übersehen, um dann mit Ihnen gemeinsam die Entscheidung für eine Psychotherapie oder ein Coaching treffen zu können. Sollte es sich zeigen, dass eine Psychotherapie doch besser für sie geeignet ist, können die nach GOP erfolgten Zahlungen problemloser bei privaten Kostenträgern zur Rückerstattung eingereicht werden, als Zahlungen die als Coaching-Honorar deklariert sind.


Der Coaching – Prozess

Der Ablauf eines Coachings erfolgt sehr strukturiert. Das heißt, wir formulieren ein konkretes Coachinganliegen und planen zur Bearbeitung eine bestimmte Anzahl an Sitzungen (in der Regeln 3-5) ein. Nach Abschluss der Sitzungen treffen wir gemeinsam die Entscheidung, ob eine ausreichende Zielerreichung erfolgt ist, oder ob wir mehr Termine benötigen. Ist Ihr Thema aus Ihrer Sicht ausreichend bearbeitet, endet das Coaching. Sind noch Fragestellungen offen oder entwickelt sich ein weiteres Anliegen, wird eine neue Sequenz geplant.




Dies hat einige Vorteile:

- konzentriertes Arbeiten an genau umschriebenen Themen
- konkrete Überprüfung der Zielerreichung
- Vermeidung überlanger, nicht notwendiger Verläufe
- Fokussierung des einzelnen Themas, (das „Tanzen auf mehreren Hochzeiten“ wird vermieden)


Zusätzliche Möglichkeiten

Die Coaching-Sitzungen können auch in Form von Video-Sprechstunden erfolgen, wobei ich das erste Kennlernen und Sondieren des Anliegens im persönlichen Kontakt favorisiere. Sprechen Sie mich bei Kontaktaufnahme einfach auf diese Möglichkeit an. 

Zusätzlich zu den vereinbarten Coaching-Sitzungen in der Praxis sind begleitende kurze telefonische Kontakte möglich. Diese können bereits als fester Bestandteil mit eingeplant werden. Sie können sich aber auch kurzfristig per E-Mail, WhatsApp oder Sprachnachricht bei mir melden. Wir werden dann zeitnah einen Telefonkontakt realisieren.


Kosten

Bei einem Coaching handelt es sich immer um eine privat zu finanzierende Dienstleistung. Coachingkosten können nicht bei Kostenträgern wie der Krankenversicherung oder anderen Versicherungen eingereicht werden. Unter bestimmten Umständen ist es aber möglich die Kosten bei der Steuererklärung als Werbungskosten geltend zu machen.
Hierzu steht im  §9 Abs. 1 des Einkommensteuergesetz: "Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen." Ob diese Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, können Sie bei Ihrem Finanzamt oder beim Steuerberater erfahren.


Kostenübersicht

Erstgespräch nach GOP

Nr.870

2,3facher Satz

100,56€

Orientierende Gespräche zur Prüfung von Anliegen und Bedarf nach GOP

Nr.870

2,5facher Satz

109,30€

Coachingeinheit je 50 min



130€

Coachingeinheit je 50 min, Video-Sprechstunde



150€

Kurze Beratung am Telefon, vereinbart, kürzer als 20 min



20€

Kurze Beratung am Telefon, spontan, kürzer als 20 min



30€

Beratung am Telefon, vereinbart, je angefangene 20 min



20€

Beratung am Telefon, spontan, je angefangene 20 min



30€

Zuschlag bei spontanen Beratungen am Telefon nach 20 Uhr oder an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen



Gesprächshonorar +20€

E-Mail
Anruf